Versand

  1. Lieferung und Gefahrübergang

8.1       Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Sofern wir auf Wunsch des Kunden die Ware versenden, geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer bzw. eine anderweitig beauftragte Transportperson auf den Kunden über. Der gesetzliche Gefahrübergang im Falle des Annahmeverzuges bleibt unberührt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so geht die Gefahr in den in Satz 3 genannten Fällen nur dann bereits mit Übergabe an den Frachtführer bzw. eine anderweitige Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden die Transportperson nicht zuvor benannt haben.

8.2       Bei Bestellungen von Teilen über unsere Webseite beträgt die Lieferfrist 5 Werktage, soweit nicht abweichend angegeben

8.3       Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

8.4       Wird vor der Ablieferung von dem Kunden eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.

8.5       Wird bei einem Vertragsschluss über die Lieferung von Fahrzeugen ein verein- barter unverbindlicher Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegen- stand von uns auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und/oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen.