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GOK Caramatic BasicTwo Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage für Zweiflaschenanlagen 30 mbar

GOK Caramatic BasicTwo Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage für Zweiflaschenanlagen 30 mbar

Normaler Preis €89,99 EUR
Normaler Preis €189,00 EUR Verkaufspreis €89,99 EUR
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GOK Caramatic BasicTwo 30 mbar

 

Regler-Umschaltautomatik, zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes

bestehend aus: Zentral- und Umschaltregler, Manometer und Schlauchleitungen


Vorteile und Ausstattung

  • mit Sicherheitsabblaseventil PRV
  • Gasrücktrittsicherung: ein Durchschlagen des Gasstroms beim Flaschenwechsel wird verhindert
  • geeignet für den Anschluss eines Eis-Ex
  • Mitteldruck-Schlauch (Gummi mit Textileinlage; kältebeständig bis -30 °C; Schlauchabmessung 6,3 x 3,5 mm) G 3/8 LH-ÜM x G 3/8 LH-ÜM x 400 mm zur Verbindung der beiden Regler, Anschlüsse Messing, Presshülsen Edelstahl
  • Mitteldruck-Schlauch (Gummi mit Textileinlage; kältebeständig bis -30 °C; Schlauchabmessung 6,3 x 3,5 mm) G 1/4 LH-ÜM x RVS 8 x 400 mm zum Anschluss der Anlage an die Rohrleitung, Anschlüsse Messing, Presshülsen Edelstahl
  • Verbindungsstücke auf 8 bzw. 10 mm
  • Kombinationsanschluss zum wahlweisen Anschluss an 5, 11 bzw. 33 kg Gasflaschen

Konformität

  • EG-Baumusterprüfung nach DGR

Technische Daten

  • Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
  • Anschlüsse: Eingang: Komb.W
    Ausgang: Zentralregler: G 1/4 LH-KN
    Umschaltregler: G 3/8 LH-KN
  • Ausgangsdruck: Zentralregler: 30 bzw. 50 mbar
    Umschaltregler: 100 bzw. 220 mbar
Produkthinweis
Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
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